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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MK Fitness GmbH

1. Nutzungsumfang Der Vertragspartner/in ist ab Trainingsbeginn berechtigt, das Gym der MK Fitness GmbH während der veränderlichen Öffnungszeiten zu nutzen. Eine Nichtbenutzung des Gym durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitglieds liegen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertragsverhältnis sind nicht übertragbar. Bei unberechtigter Weitergabe des Gymausweises/Transponder an andere Personen werden pro Verstoß 500 Euro Strafgeld erhoben. Ein Verlust des Transponders ist unverzüglich zu melden. Bei Verlust des Transponders wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig. Soweit dem Kunden überlassener Transponder durch einen von ihm zu vertretenden Umstand durch Dritte missbraucht wird und hierdurch MK Fitness GmbH Schaden entsteht, so ist hierfür allein der Kunde verantwortlich. Kommt eine Person durch unbefugten Gebrauch des Transponders und hierdurch ermöglichten Gebrauch der Einrichtungen zu Schaden, so hat der Kunde die MK Fitness GmbH von allen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen.

2. Mitgliedsbeiträge Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Der monatliche Beitrag ist im Voraus, spätestens am 10. des jeweiligen Monats fällig. Das Mitglied gibt mit Abschluss der Mitgliedschaft der MK Fitness GmbH seine eindeutige Zustimmung, die anfallenden Beiträge mittels SEPA-Lastschrift-Mandat zu Lasten seines Bankkontos einzulösen. Die Anmeldegebühr/ das Startpaket wird mit dem ersten Beitrag erhoben. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Zahlungsrückstand, ist MK Fitness GmbH berechtigt, die bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin ausstehenden Beiträge gesamt einzuziehen. Mehrwertsteuererhöhungen gehen zu Lasten des Mitglieds. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Deutschland monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2021 oder ein an seiner Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn.

3. Beendigung Die MK Fitness GmbH ist jederzeit zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt. Der Kunde kann daraus keinen Schadensersatz fordern. Eine vorzeitige außerordentliche Kündigung seitens des Mitglieds ist ausschließlich aufgrund von Umzug und in Textform möglich. Folgende Bedingungen müssen hierbei erfüllt sein: Ein Sonderkündigungsrecht wg. Umzug des Mitglieds ist gegeben, wenn die MK Fitness GmbH die Anmeldebescheinigung und Miet- bzw. Kaufvertrag des neuen Wohnortes erhalten hat, sofern dieser mehr als 30 km von der MK Fitness GmbH entfernt ist. Die Mitgliedschaft muss eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten besitzen, damit das Sonderkündigungsrecht akzeptiert werden kann. Eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro wird fällig und ggf. abgebucht. Vom Arzt attestierte Krankheiten oder Schwangerschaften berechtigen zur beitragspflichtigen Stilllegung der Mitgliedschaft, nicht jedoch zu Kündigung. Die Stilllegungszeit wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Eine Übernahme des Fitness-Studios durch einen anderen Betreiber berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.

4. Hausordnung Es gilt die in der MK Fitness GmbH ausgehängte Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die MK Fitness GmbH vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung. Wie in der Hausordnung aufgeführt: Der Missbrauch, Konsum und Handel bezüglich Drogen und Dopingmittel ist ein sofortiger Kündigungsgrund unsererseits.

5. Pflichten der Mitglieder Änderung der Anschrift - bei Bankeinzug auch Kontoänderungen - sind dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat das Mitglied MK Fitness GmbH die daraus entstehenden Kosten (Aufwendungen für Einwohnermeldefragen, Bankrücklastkosten und Mahnungen, etc.) zu ersetzen.

6. Haftung Gesundheitsschädigungen des Nutzers aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs der Geräte und Einrichtungen liegen im Verantwortungsbereich des Mitglieds. Sollte sich der Gesundheitszustand des Nutzers ändern, ist dieser verpflichtet, das Personal der MK Fitness GmbH darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Das Mitglied erklärt ausdrücklich, sporttauglich zu sein. Die MK Fitness GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit, insbesondere bei leichter Verletzung von Vertragspflichten, ist die Haftung ausgeschlossen. Für Wertgegenstände übernimmt die MK Fitness GmbH keine Haftung. 7. Datenschutz/Kameraüberwachung

7.1 Die MK Fitness GmbH speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst.

7.2 Das gesamte Studio der MK Fitness GmbH ist dauerhaft videoüberwacht, um die Sicherheit aller Mitglieder und Mitarbeiter zu gewährleisten.

7.3 Die Videoaufnahmen werden ausschließlich im Falle von Vorfällen, Problemen oder grob fahrlässigen Handlungen ausgewertet und dienen der Gefahrenabwehr sowie der Klärung von Schadensfällen.

7.4 Die Verarbeitung der Videoaufnahmen erfolgt unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Aufnahmen werden nur für die Dauer gespeichert, die zur Erreichung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist, und anschließend gelöscht.

7.5 Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt uns das Mitglied, ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz zuzuweisen.

7.6 Durch die Nutzung des Studios erklären sich die Mitglieder mit der Videoüberwachung und der gegebenenfalls erforderlichen Auswertung einverstanden.

8. Nebenabreden / Teilnichtigkeit Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

9. Höhere Gewalt Wird es der MK Fitness GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Beitragseinbehaltung. Das Mitglied hat jedoch das Recht, für die Dauer der Ausfallzeit nach Ende der regulären Mitgliedschaft kostenlos weiter zu trainieren.

10. Beitragsanpassung Bei Abschluss einer Schüler-/Studentenmitgliedschaft (U23) oder einer Firmenmitgliedschaft muss ohne Aufforderung ein Nachweis zum 31.12. jeden Jahres (Personalausweis, Firmenausweis) vorgelegt werden, um den speziellen Tarif zu sichern. Ansonsten erfolgt die Anpassung an die regulären Tarife. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage des Nachweises werden rückwirkend keine Beiträge gutgeschrieben.

11. Weitere Vertragsbedingungen Das Mitglied bestätigt und verpflichtet sich bei Vertragsabschluss, an die jeweils aktuell geltende Covid-19-Verordnung zu halten. Bei schuldhaften erheblichen Verstößen gegen die derzeit geltenden Covid-19-Verordnungen seitens des Mitglieds übernimmt die MK Fitness GmbH keine Haftung. Die Haftung wird somit dem Mitglied übertragen. Durch das Einchecken am Terminal bestätigt das Mitglied und erteilt die Einwilligung, im Corona-Fall persönliche Daten weitergeben zu dürfen. Die MK Fitness GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

12. Umgang mit Geräten und Equipment

12.1 Das Mitglied verpflichtet sich, die Geräte, Trainingsmaterialien und sonstigen Einrichtungen der MK Fitness GmbH sorgfältig und bestimmungsgemäß zu benutzen. Jegliche Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

12.2 Nach der Nutzung sind Gewichte, Matten, Hilfsmittel und andere Ausstattungsgegenstände unverzüglich an ihren vorgesehenen Platz zurückzulegen. Ebenso sind Geräte sauber zu hinterlassen und ggf. mit bereitgestellten Reinigungsmitteln zu desinfizieren.

12.3 Das Mitglied verpflichtet sich, alle Sicherheits- und Hygienevorschriften einzuhalten und bei Unsicherheiten das Personal zu kontaktieren.

12.4 Das Training erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dies gilt sowohl für Zeiten, in denen kein Trainer anwesend ist, als auch bei Training unter Anleitung oder Aufsicht eines Trainers. Eine Haftung der MK Fitness GmbH für Schäden, die das Mitglied durch die Nutzung der Einrichtungen, Geräte oder durch Trainingsfehler erleidet, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

12.5 Das Mitglied trägt die volle Verantwortung für seine eigene Gesundheit und seinen sicheren Umgang mit den Einrichtungen und Geräten.

13. Unfallmeldung

13.1 Das Mitglied ist verpflichtet, Unfälle, Verletzungen oder Schäden an Geräten unverzüglich dem Personal oder der Geschäftsleitung der MK Fitness GmbH zu melden.

13.2 Eine Nichtmeldung kann zu Nachteilen bei Haftungsansprüchen führen.

14. Nutzung von Umkleiden und Duschen

14.1 Die Umkleiden stehen den Mitgliedern während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

14.2 Die MK Fitness GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, die in Umkleiden, Schließfächern oder anderen Bereichen zurückgelassen werden.

14.3 Die Nutzung der Duschen ist freiwillig und es besteht kein Anspruch auf eine Duschmöglichkeit, insbesondere nicht während eingeschränkter Öffnungszeiten oder bei Wartungsarbeiten.

15. Zusatz Kursbetrieb – Werk 360 Kurs

a) Mitglieder unseres Fitnessstudios können optional ein Zusatzmodul buchen.

b) Die Buchung von Kursen im Rahmen des Werk 360 Kurses erfolgt flexibel und ist beliebig oft möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Teilnahme an einer bestimmten Anzahl von Kursen oder auf feste Kursplätze.

c) Die MK Fitness GmbH behält sich vor, Kursangebote, Zeiten und Inhalte jederzeit zu ändern, auszusetzen oder abzusagen. Bereits gebuchte Kurse können in diesem Fall auf andere Termine umgebucht oder erstattet werden.

d) Die Teilnahme an Kursen setzt eine rechtzeitige Anmeldung voraus. Die Anmeldung muss über unsere Online-Plattformen erfolgen.

e) Die Teilnahme ohne vorherigen Basiskurs wird immer eine Skalierung bestimmter Übungen voraussetzen.

f) Das Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter (insbesondere Trainer) Folge zu leisten.

g) Die MK Fitness GmbH informiert laufend über die Kurszeiten und das Leistungsangebot im Gym. Die Öffnungszeiten können – soweit erforderlich und zumutbar – verlängert oder verkürzt werden (beispielsweise an Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten). Veränderungen werden unter Einhaltung einer angemessenen Frist angekündigt. h) Das Mitglied versichert der MK Fitness GmbH, dass es zu dem Zeitpunkt der Vertragsunterschrift keine gesundheitlichen/körperlichen Einschränkungen oder Schäden gibt, die eine Kontraindikation für das Funktionelle Training darstellen. Das Mitglied ist verpflichtet, die MK Fitness GmbH und seine Trainer über eine neue akute/chronische körperliche Einschränkung oder Krankheit umgehend und vor einem möglichen Training zu informieren. Die MK Fitness GmbH ist dazu berechtigt, ein ärztliches Attest anzufordern, um sicherzugehen, dass das Funktionale Training für das Mitglied unbedenklich ist.

16. Nutzung des Kursraums außerhalb der Kurszeiten Mitglieder, die das Zusatzmodul „Werk 360 Kurs“ gebucht haben, können den Kursraum außerhalb der regulären Kurszeiten nach vorheriger Absprache mit der MK Fitness GmbH oder zu fest dafür vorgesehenen Zeiten nutzen. Das Mitglied, das den Kursraum als Letztes verlässt, ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Türen ordnungsgemäß verschlossen, alle Lichter ausgeschaltet und das gesamte Equipment fachgerecht aufgeräumt wird. Der Kursraum ist in einem Zustand zu hinterlassen, der eine uneingeschränkte und sofortige Wiederverfügbarkeit für nachfolgende Nutzer gewährleistet. Schäden oder Verlust von Equipment sind umgehend der Geschäftsleitung zu melden. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann das Mitglied für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. 

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